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Winterdienst

Winterdienst bedeutet für EZ Dienstleistung nicht nur Räumung und Bestreuung Ihrer Anlage. Vor-Ort-Kontrollen und ein ständiges Überwachen der Wetterlage sind für uns nicht nur Schlagwörter sondern Realität. Sichere Straßen, Wege und Plätze im Winter sind eine wichtige Aufgabe. Deshalb stehen wir bei entsprechender Witterung bereit und starten sofort, wenn Schnee und Glätte zu erwarten sind.

Winterdienst mit zuverlässiger Kontrolle

Die Intensität der Niederschläge unterliegt naturgemäß großen Schwankungen. Ungeachtet dessen wird uns von unseren Kunden die ständige Aufsicht übertragen. Dazu bedarf es eines zuverlässigen Kontrollsystems, unterstützt durch direkte Entscheidungshilfen vor allem mit Vor-Ort-Kontrollen, entsprechenden Vorhersagen und Verbindung mit Meteorologen.

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Unsere Leistungen

  • Betreuung von Gewerbearealen, Einkaufsmärkten, Wohnhäusern oder ausschließlich öffentlichen Gehsteigen
  • Bereitstellung von Technik und Personal
  • Haftpflichtversicherung zur Abdeckung der von uns verschuldeten Personen- und Sachschäden
  • Streuung der Flächen mit geeignetem Streumittel
  • Splittentfernung
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Unsere Leistungen

  • Betreuung von Gewerbearealen, Einkaufsmärkten, Wohnhäusern oder ausschließlich öffentlichen Gehsteigen
  • Bereitstellung von Technik und Personal
  • Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von uns verschuldeten Personen- und Sachschäden
  • Streuung der Flächen mit geeignetem Streumittel
  • Splittentfernung
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Einsatzgebiete

Großraum Wien und Randbezirke

Sie bekommen von uns ein individuelles Preisangebot unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen wie Betreuungszeiten, Intervalle und der Fläche. Auf Ihren Wunsch gestalten wir die Saisonpauschale mit Zu- und Abschlägen je nach Einsatztagen. Wir werden Sie mit günstigen Preisen überraschen! Weitere Informationen zu Winterdienst in Wien.

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Einsatzgebiete

Großraum Wien und Randbezirke

Sie bekommen von uns ein individuelles Preisangebot unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen wie Betreuungszeiten, Intervalle und der Fläche. Auf Ihren Wunsch gestalten wir die Saisonpauschale mit Zu- und Abschlägen je nach Einsatztagen. Wir werden Sie mit günstigen Preisen überraschen! Weite Information zu Winterdienst in Wien.

Wir sind schon vor Ort, bevor unsere Kunden das Telefon zur Hand nehmen. Das schätzen unsere Kunden sehr.
Thomas

EZ -Mitarbeiter

Wir sind schon vor Ort, bevor unsere Kunden das Telefon zur Hand nehmen. Das schätzen unsere Kunden sehr.
Thomas

EZ -Mitarbeiter

EZ-Winterdienst

Unsere Firma ist schon seit Jahren im Bereich Winterdienst tätig. Durch viele Vor-Ort-Kontrollen, jahrelange Erfahrung und genau an Sie angepasste Pakete sorgen wir dafür, dass Sie sich nicht um den Winter sorgen müssen.

Winterdienst von EZ

Unsere Firma ist schon seit Jahren im Bereich Winterdienst tätig. Durch viele Vor-Ort-Kontrollen, jahrelange Erfahrung und genau an Sie angepasste Pakete sorgen wir dafür, dass Sie sich nicht um den Winter sorgen müssen.

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Schneeräumung

Gesetzliche Vorschriften
und Räumungsintervalle

Wettervorhersage: Für Ihre Zufriedenheit arbeiten wir eng mit der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) zusammen.

Ernst Ebermann

Geschäftsführung

Winterdienst & Schneeräumung Ratgeber

Was gibt es beim Winterdienst und der Schneeräumung zu beachten? Welche gesetzlichen Verpflichtungen sind für mich maßgeblich? Was ist bei der Wahl eines Anbieter für Winterdienst wichtig? Neben den gesetzlichen Bestimmungen informieren wir in unserem Winterdienst Ratgeber mit einem informativen Video in Zusammenarbeit mit der WKO ausführlich über die wesentlichen Aspekte.

 

Häufig gestellte Fragen zu Winterdienst

Was beinhaltet Winterdienst?

Der Begriff Winterdienst umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Sicherstellen von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit vor allem bei Gewerbeflächen des Verkehrsablaufes im Winter.

Winterdienst beinhaltet nicht nur die Räumung und Bestreuung, sondern auch regelmäßiges Überwachen der Verkehrsflächen mithilfe Beobachtung der Wetterlage sowie auch Vor-Ort-Kontrollen. Damit wird sichergestellt, dass bei entsprechender Witterung sofort agiert werden kann, wenn Glätte und Schnee zu erwarten sind.

Wann muss ein Winterdienst durchgeführt werden?

Grundsätzlich gilt, dass Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6:00 und 22:00 Uhr Gehwege, Gehsteige und Stiegenhäuser innerhalb 3m der gesamten Liegenschaft von Schnee geräumt werden müssen. Bei Schnee und Glatteis muss gestreut werden. Weiters muss ein Eigentümer auch Sorge dafür tragen, dass Schneewechten und Eisbildung an der Straße gelegenen Seite von Dächern entfernt werden. Wir beraten Sie gerne für tiefergehende Informationen zu den gesamten notwendigen Pflichten!

Darf Streusalz in Österreich verwendet werden?

Streusalze sind in Österreich nur in bestimmten Gemeinden erlaubt, da es in den österreichischen Gemeinden sehr unterschiedliche Streumittelverordnungen gibt. In Wien ist z.B. die Verwendung von Salz oder anderen natrium- bzw. halogenidhaltigen Auftaumitteln im Fußgängerverkehr im Umkreis von 10 Metern rund um sogenannten „unversiegelten Flächen“ (Baumscheiben, Wiesen etc.) nicht erlaubt.

Was kostet Winterdienst?

Die Preise für Winterdienst richten sich nach Art, Größe und Beschaffenheit der Verkehrsfläche.

Wir unterscheiden zunächst zwischen manueller und maschineller Betreuung.

Die maschinelle Betreuung erfolgt mit Kleingeräten vorwiegend auf Gehsteigen und auf kleineren Flächen – Großmaschinen sind auf großen Flächen wie Kundenparkplätzen und Betriebsgelände im Einsatz.

Die Winterdienst-Preise liegen bei manueller Arbeit zwischen 5,00 und 12,00 € pro m2, bei Kleingeräten zwischen 2,00 und 4,00 € pro m2 sowie bei Großmaschinen zwischen 0,70 € 1,20 € pro m2.

Was ist bei Winterdienst gesetzlich zu beachten?

Das Thema Winterdienst in der Haftungsfrage ist nicht nur ein sehr Wichtiges, sondern auch etwas sehr Komplexes. Geregelt wird der Winterdienst beziehungsweise die Schneeräumung mittels verschiedener Gesetze. Das ist im öffentlichen Bereich die StVO (Straßenverkehrsverordnung) §93 – hier werden die allgemeinen Pflichten zur Schneeräumung  detailliert beschrieben. Zum anderen wird die Haftung für Schäden im ABGB (Allgemein bürgerliches Gesetzbuch) §1319a beschrieben.

Mit der Wiener Winterdienstverordnung in Wien werden Themen wie Streumittel und diverse Schutzzonen der Stadt Wien im Detail behandelt.

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Tel: +43 (0) 2265 6973
Fax: +43 (0) 2265 61441
e-mail: office@ez-d.at

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